Online-Terminbuchung via Doctolib
Um den vollen Service unserer Praxis erhalten zu können, empfehlen wir Ihnen, sich bei „Doctolib“ zu registrieren und die Doctolib-App herunterzuladen. Über die Platform „Doctolib“ können online Termine vereinbart, verschoben und storniert sowie Dokumente (z.B. Laborbefunde oder Arztberichte) geteilt werden. Auch erfolgt hierüber die Videosprechstunde. Im Falle von krankheitsbedingter Terminverschiebungen unsererseits werden Sie unmittelbar per Email oder SMS informiert.
E-Rezept
Zunächst benötigen Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (Versicherungskarte). Sie erkennen diese an der sechsstelligen Nummer oben rechts unter den Deutschlandfarben oder an einem Wellen-Symbol. Sollten Sie noch eine Gesundheitskarte der alten Generation besitzen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. In der Regel wird Ihr E-Rezept innerhalb eines Tages während der Praxisöffnungszeiten generiert. Danach können Sie einfach mit Ihrer Versichertenkarte in die Apotheke Ihrer Wahl und das E-Rezept einlösen. Ein großer Vorteil ist, dass Sie keinen Papierausdruck mehr in der Praxis abholen müssen.
Bitte beachten Sie, dass dies nur möglich ist, sofern wir im laufenden Quartal bereits Ihre Gesundheitskarte vor Ort eingelesen haben.
Zur Verwaltung Ihrer E-Rezepte laden Sie sich die App „Das E-Rezept“ der gematik unter den unten angeführten Links herunter und verknüpfen diese mithilfe Ihres persönlichen PINs (diesen können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen) mit Ihrer Gesundheitskarte bzw. App Ihrer Krankenkasse. Die E-Rezepte-App zeigt Ihnen an, sobald das Rezept einlösbar ist. Sie können damit auch Rezepte einlösen, falls Sie Ihre Gesundheitskarte vergessen haben.
Sie wünschen sich, dass am besten alles so bleibt wie bisher? Kein Problem: auf Wunsch kann weiterhin ein Rezept in Papierform (DinA 5) gedruckt werden, mit welchem Sie persönlich zum Einlösen in die Apotheke gehen können. Dieses unterscheidet sich lediglich optisch (siehe Beispielfoto unten) und ist digital signiert.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Sollten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen, wird diese durch uns elektronisch & datenschutzkonform an Ihre Krankenversicherung übermittelt. Seit Januar 2023 ist Ihre Arbeitgeber*in gesetzlich verpflichtet, diese bei Ihrer Versicherung abrufen zu können. Aus diesem Grund ist ein Ausdruck der AU nur in Ausnahmefällen notwendig.
Aaron – unsere digitale Telefonassistenz
Das Ziel unserer digitalen Telefonassistenz besteht in einer Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit während den Sprechstundenzeiten. Das bedeutet ganz konkret: Sobald unsere Mitarbeiterinnen Ihr Telefonat nicht persönlich entgegennehmen können, übernimmt eine smarte Sprachassistenz das Telefonat. Diese startet einen einfachen interaktiven Dialog, in dem das jeweilige Anliegen und die persönlichen Daten strukturiert aufgenommen werden.
Die Inhalte des Gesprächs werden vom System aufgezeichnet und direkt verschriftlicht. Die erfassten Informationen werden für unsere Mitarbeiterinnen übersichtlich und strukturiert dargestellt. Sobald sich im Praxisablauf eine entsprechende Lücke bietet oder wenn die reguläre Sprechstunde beendet ist, werden die einzelnen Anliegen bearbeitet und beantwortet – z.B. per SMS oder auch Rückruf. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die im Dialog abgefragten Informationen genannt wurden. Es gibt kein „besetzt“ oder „Durchklingeln“, kein unnötiges Warten. Gleichzeitig kann sich unser Praxisteam auf die Patient*innen vor Ort in der Praxis konzentrieren.
Gerne können Sie uns Feedback dazu geben, wie Ihre Erfahrungen mit dem System sind – dies hilft uns dabei, weitere Verbesserungen zu etablieren.
Notfalldaten-Management (NFDM)
Das Notfalldaten-Management entspricht einer freiwilligen Speicherung notfallrelevanter Daten auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, auf welche im Notfall durch medizinisches Personal zugegriffen werden kann. Dazu zählen ausgewählte Vorerkrankungen, besondere Medikamente wie z.B. Blutverdünner sowie die Angabe eines Notfallkontakts. Sprechen Sie uns gerne an, falls Sie eine Speicherung Ihrer Daten wünschen.
Elektronische Patientenakte (ePA)
„Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick, ebenso wie die Menschen, die sie medizinisch versorgen. Unterlagen wie Arztbriefe oder Befunde sind in der ePA an einem Ort sicher und zentral gespeichert. Benötigte gesundheitsbezogene Informationen stehen dank der ePA zur Verfügung, wenn sie für die Behandlung gebraucht werden.“
So schreibt es die Gematik auf ihrer Internetpräsenz. Aktuell steckt die ePA leider noch in ihren Kinderschuhen. Um die ePA wirklich nutzen zu können, benötigt es aktuell noch Eigeninitiative der Patient*innen. Über den Button gelangen Sie zur Schritt-für-Schritt-Anleitung. Nach der Einrichtung Ihrer ePA ist es wichtig, dass Sie uns einen Zugriff als behandelnde Hausarztpraxis gewähren.
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