E-Rezept

Das E-Rezept wird voraussichtlich ab 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt werden. Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Tipps & Links zur Vorbereitung der Nutzung. 

Zunächst benötigen Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (Versicherungskarte). Sie erkennen diese an der sechsstelligen Nummer oben rechts unter den Deutschlandfarben oder an einem Wellen-Symbol. Sollten Sie noch eine Gesundheitskarte der alten Generation besitzen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. Dort erhalten Sie auch Ihren persönlichen PIN. 

Sofern Sie ein Smartphone besitzen, laden Sie sich die App „Das E-Rezept“ der gematik unter den unten angeführten Links herunter und verknüpfen diese mithilfe Ihres persönlichen PINs. Diese bietet Ihnen komfortable Funktionen, die die Verwaltung und Einlösung von E-Rezepten erleichtern.

Sollten Sie kein Smartphone besitzen, können Sie hier die Desktopversion für Windows downloaden um dennoch die Vorzüge des E-Rezepts nutzen zu können.

Sie wünschen sich, dass am besten alles so bleibt wie bisher? Kein Problem: auf Wunsch kann weiterhin ein Rezept in Papierform gedruckt werden mit welchem Sie persönlich zum Einlösen in die Apotheke gehen können.

Sobald wir das E-Rezept in unserer Praxis nutzen, werden wir Sie nochmal informieren.